Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines,
Geltungsbereich
1. Die Firma Jan Birkholz, auch JB-Electronics oder JBE-Computershop wird
folgend als JBE bezeichnet. Der Empfänger einer Leistung, einer Rechnung oder
eines Angebotes wird in diesen AGB unabhängig seiner Rechtsstellung als Kunde
bezeichnet.
2. Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen von JBE liegen diese
AGB zugrunde. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende
Einkaufs- oder sonstige Bedingungen eines Kunden gelten nicht, ihnen wird
hiermit widersprochen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform sowie der rechtsverbindlichen Bestätigung durch JBE.
3. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Annahme einer
Lieferung oder Leistung, gelten diese AGB als vorbehaltlos anerkannt und
vereinbart.
II. Angebote, Aufträge und
Vertragsschluss
1. Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen von JBE sind stets
freibleibend und unverbindlich. Im Hinblick auf Weiterentwicklungen von
Produkten bleiben JBE technische und/oder gestalterische Abweichungen von
Angaben in Angeboten oder Werbemitteln vorbehalten. Gleiches gilt sinngemäß für
Modell- sowie Materialänderungen. Abweichungen der genannten Art begründen
keine Ansprüche gegen JBE.
2. Annahmeerklärungen, Aufträge bzw. Bestellungen bedürfen der Schriftform, sie
erlangen Rechtswirksamkeit erst nach Bestätigung durch JBE. Gleiches gilt für
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
3. Bestätigte Aufträge/Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme und
Bezahlung der Ware bzw. Leistung.
4. Annullierungen von Aufträgen/Bestellungen bedürfen der Genehmigung durch
JBE. Der Kunde trägt in diesem Fall ebenso wie im Fall der Verweigerung der
Abnahme von bestellten Waren/Leistungen alle Kosten, die im Zusammenhang mit
dem betreffendem Auftrag für JBE entstanden sind.
Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises fällig.
III. Liefertermine und Fristen
1. Von JBE genannte Termine bzw. Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Lieferzeiten bzw.
Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und korrekter
Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, frühstens
jedoch nach Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung.
2. Teillieferungen sind zulässig. Vorzeitige Lieferung ist zulässig.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die JBE die Lieferung der Ware bzw. das Erbringen der Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen
(Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnung u.ä., auch wenn dies bei Lieferanten von JBE oder deren
Unterlieferanten eintritt), hat JBE auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen JBE, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Versand und Gefahrenübergang
1. Versand erfolgt auf einem von JBE zu wählenden Weg
auf Gefahr und Kosten des Kunden. Lieferungen im Inland erfolgen ausschließlich
nach Vorkasse oder per Bar-Nachnahme. Lieferungen in das Ausland erfolgen
ausschließlich nach Vorkasse.
2. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, kann JBE jede Sendung
zu Lasten des Kunden mit dem Warenwert versichern, um das Transportrisiko des
Kunden zu vermindern.
3. Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben wurde.
V. Preise
1. Preise von JBE verstehen sich in EURO zuzüglich der Kosten für Verpackung,
Versand und Versicherung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
(beachte Punkt 2).
2. Für Endverbraucher verstehen sich Preise inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3. Von Preisänderungen nach bestätigtem Auftrag / bestätigter Bestellung ist
der Kunde umgehend in Kenntnis zu setzen.
VI. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne
Abzug zahlbar.
2. JBE ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen wegen älterer Schulden des Kunden
entstanden, ist JBE berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist JBE berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem entsprechendem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu
berechnen.
4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach oder
werden JBE Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen, so ist JBE berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu
stellen oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche durch den Kunden geltend gemacht
wurden, ist er zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt,
wenn JBE ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher JBE zustehenden Forderungen, auch
noch nicht entstandener Forderungen, bleiben die gelieferten Waren Eigentum von
JBE. Erlischt das (Mit-) Eigentum von JBE durch Verbindung, so wird hiermit
festgelegt, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
rechnungswertmäßig auf JBE übergeht.
2. Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in
Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen von unter 1.
genannten Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund bezüglich der betreffenden Waren entstehenden Forderungen
tritt der Kunde bereits hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an JBE ab.
Der Kunde ist bis auf Widerruf durch JBE ermächtigt, die an JBE abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen von
JBE oder bei Zugriff Dritter auf die entsprechenden Waren (insbesondere bei
Pfändung) legt der Kunde die Abtretung von Forderungen an JBE umgehend offen.
3. Bei rechtswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist JBE berechtigt, die entsprechenden Waren auf Kosten des Kunden
zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruches des Kunden an
Dritte zu verlangen.
VIII. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass von uns gelieferte neue Ware und Produkte frei von
Produktions- und Materialmängeln sind, es gilt die gesetzliche
Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. Für gebrauchte Ware ist eine
Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde und JBE nichts anderes
vereinbaren oder JBE nicht gesetzlich zwingend haftet.
2. Der Kunde hat JBE Mängel an der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens
jedoch sieben Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Fehler bzw.
fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind JBE unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ist der Kunde verpflichtet, der fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie
eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.
3. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, kann JBE nachbessern oder Ersatz
liefern, die Pflicht hierzu besteht jedoch nur, wenn der Kunde seinerseits
sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach dreimaliger Erfolglosigkeit
von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsregeln. Grundsätzlich gelten alle mit einem Einzelpreis
ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, Wandlung oder
Minderung kann nur in Ansehung dieser verlangt werden. Die Haftung beschränkt
sich in jedem Fall auf den bei Wandlung gültigen Listenpreis, höchstens jedoch
auf den ursprünglichen Kaufpreis.
4. Weitere Ansprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, dies gilt
insbesondere für Ansprüche auf den Ersatz von Folgeschäden.
5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht a) bei Nichterreichen eines
Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden; b) für Fehler,
die auf die unsachgemäße Nutzung der Ware bzw. auf die Benutzung falscher oder
fehlerhafter Hard- oder Softwarekomponenten zurückzuführen sind; c) bei
Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen; bei Änderungen an der
Ware, dem Auswechseln von Teilen oder der Verwendung von nicht den
Originalspezifikationen entsprechenden Teilen oder Verbrauchsmaterialien; d)
bei mechanischer Beschädigung der Ware oder bei Schäden durch Feuer oder
Wasser; e) bei normaler Abnutzung (mechanischer Verschleiß).
6. Im Falle von Reparaturen, Aufrüstungen, Tausch von Hardwarekomponenten,
Neuinstallation von Software u.ä. ist der Kunde für den Erhalt von vorhandenen
Programmen und Daten verantwortlich, eine Garantie für den Erfolg von
Datensicherungen wird von JBE nicht übernommen. Eine Haftung bei Verlust von
Daten und/oder Programmen ist ausgeschlossen.
7. Aufgebrochene Softwarepakete und Verbrauchsmaterialien sind vom Umtausch
bzw. der Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme original verschlossener
Software und/oder Verbrauchsmaterialien ist nur innerhalb von 4 Wochen nach
Kauf möglich.
8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen JBE als auch gegen deren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
IX. Rücknahme
Die Rückgabe von Ware ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Rückgabe ist nur
auf Kulanz von JBE möglich. Hierbei ist JBE berechtigt, den Erstattungsbetrag
um eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages sowie um einen
Abschlag für zwischenzeitliche Nutzung und Wertminderung zu verringern.
X. Erfüllungsort
Erfüllungort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist, sowohl für den
Kunden als auch für JBE, Merseburg.
XI. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem
Geschäftsbetrieb von JBE ist Merseburg. JBE kann wahlweise auch am Sitz des
Kunden klagen.
2. Auf sämtliche Verträge mit Beteiligung von JBE findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
XII. Abtretung, Teilnichtigkeit von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. JBE kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden Rechte und Pflichten aus
diesen AGB an Dritte übertragen oder abtreten.
2. Sollten einzelne der aufgeführte Bedingungen nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und
sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche bzw. rechtliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau
erreicht wird. Gleiches gilt für eventuell bestehende Lücken dieser AGB.